Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
Für Privatpersonen und Unternehmen
Wir kümmern uns um Ihre Steuern
Rund um die Steuer sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner mit individuellen Lösungen für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Wir erstellen private und betriebliche Steuererklärungen sowie Jahresabschlüsse für Ihr Unternehmen. Unsere Beratung in Steuerfragen ist individuell auf Ihre Belange abgestimmt und so ausführlich wie nötig.
Steuererklärungen
Wir erstellen Steuererklärungen aller Art. Privatpersonen unterstützen wir bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung, um das steuerliche Optimum für Sie zu erzielen. Auch für Unternehmen fertigen wir alle benötigten Steuererklärungen an. Jährlich fällige Steuererklärungen wie die Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung gehören ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie Steueranmeldungen, zu denen unter anderem die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteueranmeldung gehören.
Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse bilden den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres. Sie geben Ihnen einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Außerdem dienen sie als Besteuerungsgrundlage und sind für Banken und andere Kreditinstituten ein wichtiges Kriterium für die Kreditvergabe. Wir erstellen Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, kleine und mittelgroße GmbHs sowie kleine Aktiengesellschaften.
In allen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sind wir Ihr fachkundiger Ansprechpartner, der Sie individuell und ausführlich berät. Dank unserer umfangreichen Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht unterstützen wir Sie bestmöglich dabei, für jedes Anliegen eine optimale Lösung zu finden.
FAQ
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Muss ich überhaupt eine Steuererklärung einreichen?
Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. So kommt es beispielsweise darauf an, ob Sie neben der Tätigkeit als Angestellter noch weitere Einkünfte erzielen, oder welche Steuerklasse(n) Sie haben. Als Selbständiger bzw. als Gewerbetreibender müssen Sie immer eine jährliche Steuererklärung abgeben.
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Wann besteht Buchführungspflicht?
Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter dem Oberbegriff der Buchführung einerseits die – einfachere – Einnahmenüberschussrechnung und andererseits die sog. „doppelte“ Buchführung. Zur Beantwortung der Frage ist nicht allein das Steuerrecht, sondern insbesondere auch das Handelsrecht maßgeblich.
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Welche Veranlagungsarten gibt es?
Grundsätzlich gibt es die sog. Einzelveranlagung und die Ehegattenveranlagung. Von der Veranlagungsart hängt der jeweilige Einkommensteuertarif ab (Grund- oder Splittingtarif).
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Welche Lohnsteuerklasse kommt für mich / für meinen Lebens- bzw. Ehepartner in Betracht?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um auf den monatlichen Nettolohn einzuwirken. Relevant ist in diesem Zusammenhang, dass der Nettolohn auch auf andere Themengebiete erhebliche Auswirkungen haben kann, wie z.B. Elterngeld.
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Wie kann ich Spenden steuerlich absetzen?
„Tue Gutes und sprich darüber“ lautet ein Sprichwort. Vor allem dem Finanzamt sollten Sie von Ihrer Spende berichten, denn als kleinen Bonus für Ihre guten Absichten gibt es eine Steuerersparnis.
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Wonach richtet sich die Rechnung eines Steuerberaters?
Das Honorar eines Steuerberaters richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese orientiert sich an den Gegenstandswerten, die sich aus den einzelnen Sachverhalten Ihres Beratungsbedarfs ergeben, nach der Komplexität des Einzelfalls und dem angefallenen Zeitaufwand.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass pauschale Aussagen zu der Frage „Was kostet es, meine Steuererklärung anzufertigen?“ nicht ohne Weiteres getroffen werden können. In der Regel lässt sich jedoch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs die Honorarstruktur auch im Vorfeld bestimmen, z.B. werden auch gut vorbereitete Unterlagen durch eine kürzere Arbeitszeit belohnt. -
Kann man seinen Steuerberater einfach wechseln?
Ja, sogar jederzeit. Die Entscheidung, wen Sie mit der Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen, ist allein Ihre persönliche Entscheidung.
Berufsrechtlich ist der bisherige Berater sogar verpflichtet, bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht für den neuen Berater eingereicht, sodass auch dort die Information vorliegt.